Wirtschaftsprüfung

Audit

Unsere Wirtschaftsprüfer bieten unseren Mandanten umfassende Beratungs- und Prüfungsleistungen. Ein hoher Service- und Qualitätsanspruch, sowie Kontinuität in der Betreuung durch mandatsverantwortliche Partner und Mitarbeiter sind die wesentliche Grundlage unserer Leistungen.
  • Durchführung von gesetzlichen Pflichtprüfungen gemäß den Vorschriften des HGB sowie von satzungsmäßigen und freiwilligen Prüfungen
  • Prüfungen nach internationalen Vorschriften (IFRS/US-GAAP)
  • Sonderprüfungen für Muttergesellschaften zu speziellen Fragen
  • Sonder- und Akquisitionsprüfungen für Anteilseigner oder Investoren (Due Diligence)
  • Durchführung von sonstigen Prüfungen z.B. Duales System, EEG und Antrag auf Strompreiskompensation etc.
  • Durchführung bzw. Überwachung der Konsolidierungsaufgaben für Tochtergesellschaften in- und ausländischer Mutterunternehmen
  • Unternehmensbewertungen
  • Strategie- und Restrukturierungsberatung
  • Unterstützung bei der Gründung mit Gründungs- und Vertragsberatung (Satzung, Gesellschaftsverträge, Handelsregister- und Gewerbeanmeldungen, Arbeitsverträge usw.)

Abschlussprüfung

Die zunehmende Komplexität der Märkte und der entsprechend verfeinerten Unternehmensstrukturen verlangt vom Wirtschaftsprüfer ein hohes Maß an Fachwissen und unabhängiger Urteilsfähigkeit. Im Interesse der optimalen Prüfungsdurchführung stellen wir deshalb unsere Teams individuell für jede Prüfung zusammen, damit die vielseitigen Branchenkenntnisse und Erfahrungen optimal ausgeschöpft werden.

Zur Prüfung gehören deshalb auch Hinweise zur Verbesserung des Rechnungswesens, zu steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten oder die Information über betriebswirtschaftliche Notwendigkeiten, die wir durch unsere Arbeit mit Ihnen feststellen.

Wir bleiben mit Ihnen stets im Gespräch – auch außerhalb der eigentlichen Prüfungszeit. So stellen wir sicher, dass bilanzielle und steuerliche Fachfragen rechtzeitig erkannt und gelöst werden. Aus diesem Grund werden unsere Prüfungsteams stets durch unsere Steuerberater und Rechtsanwälte fachkräftig unterstützt.

IFRS Prüfung

Internationale Rechnungslegungsstandards, wie die International Financial Reporting Standards (IFRS), gewinnen immer mehr an Bedeutung. Für kapitalmarktorientierte Unternehmen mit Sitz in der EU besteht seit 2005 die Verpflichtung ihren Konzernabschluss nach IFRS aufzustellen. Aber auch mittelständische Unternehmen werden sich künftig infolge der zunehmenden Globalisierung und der damit verbundenen Möglichkeit der Erschließung weiterer Kapitalbeschaffungsquellen zunehmend mit IFRS beschäftigen müssen.

Die Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie von Konzernberichterstattungen nach IFRS an in- und ausländische Muttergesellschaften gehört zu unseren Spezialgebieten.

Sonderprüfung

Den besonderen Ansprüchen unseres breit gefächerten Mandantenkreises entsprechen wir mit der Durchführung von gesetzlichen und freiwilligen Sonderprüfungen:

  • Due Diligence Prüfung
  • Qualitätskontrollprüfungen nach § 57a WPO
  • Prüfungen nach der Verpackungsverordnung
  • Werthaltigkeitsbescheinigungen
  • Sacheinlageprüfungen
  • Umwandlungs- und Gründungsprüfungen
  • Prüfungen nach aktienrechtlichen Sondervorschriften
  • Prüfung nach § 16 MaBV
  • Kreditwürdigkeitsprüfungen

Interne Revision

Marktbedingt steigende Unternehmens- und Haftungsrisiken sowie laufende Gesetzesnovellierungen stellen an die Sorgfaltspflichten von Vorständen, Geschäftsführern und Aufsichtsräten stetig höhere Anforderungen.

Wir prüfen, ob die betrieblichen Prozesse auf die Verwirklichung Ihrer Unternehmensziele optimal abgestimmt sind und dass sie nicht nur ordnungsgemäß sondern auch effizient ablaufen. Mögliche Verbesserungsansätze werden von uns ausgearbeitet und gemeinsam mit Ihnen verwirklicht. Interne Revision bedeutet für uns, hinsichtlich der Ansprüche von Anteilseignern und Kontrollorganen ein Höchstmaß an Transparenz in den betrieblichen Abläufen herzustellen und Ihre Gestaltungsspielräume in alle Richtungen auszuleuchten.

Prüfung nach VerpackV

Unternehmen, die Verkaufsverpackungen in den Verkehr bringen, sind nach den Regelungen der Verpackungsverordnung (VerpackV) zu einer Entsorgung ihrer Verpackungen verpflichtet. Zur Erfüllung dieser Verpflichtung schließen die Unternehmen mit Entsorgungsdienstleistern Verträge ab, die eine ordnungsgemäße Entsorgung gewährleisten (Duales System Deutschland (DSD), Branchenlösungen).

Die privatrechtlichen Entsorgungsverträge schreiben in der Regel eine Prüfung und Bescheinigung der gemeldeten Verpackungsmengen vor.
Des Weiteren besteht nach der 5. Novelle der VerpackV mit Einführung der „Vollständigkeitserklärung für Verkaufsverpackungen“ erstmals für 2008 eine öffentlich-rechtliche Prüfungspflicht.

Constantin ist seit mehreren Jahren deutschlandweit mit der Prüfung von Entsorgungsentgelten befasst und verfügt über die notwendige fachliche Expertise, um die Prüfung effizient durchzuführen.

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