Steuerberatung

Tax Compliance

Wussten Sie, dass die deutsche Steuergesetzgebung eine der umfangreichsten der Welt ist? Wir helfen Ihnen, sich in diesem Paragraphendschungel zu Recht zu finden.

Wir beraten Sie umfassend in sämtlichen Steuerfragen und entwickeln auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte steuerliche Gestaltungskonzepte. Trotz hoher Komplexität und zunehmender Dynamik im Steuerrecht konzipieren wir für Sie und Ihr Unternehmen individuell zugeschnittene und handhabbare Modelle zur Steueroptimierung.

Als überzeugte Mittelständler besitzen wir die richtigen Voraussetzungen, um uns in Ihre Lage zu versetzen und uns den steuerlichen Anforderungen zu stellen. Wir haben ein tief gehendes Verständnis für Ihr Unternehmen, Ihre Probleme und Fragen.

Bei der Bewältigung dieser Aufgaben sind häufig sowohl steuerliche und rechtliche als auch betriebswirtschaftliche Aspekte zu berücksichtigen. Dieser Herausforderung werden wir durch interdisziplinäre Spezialisten-Teams aus Steuerberatern, Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern gerecht, die über langjährige berufliche Erfahrung verfügen und sich kontinuierlich weiterbilden, um Sie immer auf dem aktuellen Stand beraten zu können. Wir sind erst dann zufrieden, wenn wir für unsere Mandanten die wirtschaftlich sinnvollste Lösung gefunden haben.

Dies gilt auch für grenzüberschreitende Geschäftstätigkeiten unserer Mandanten und ihre Beratung im internationalen Steuerrecht.

Unsere Schwerpunkte sind:

  • Gestaltungsberatung zur Optimierung der steuerlichen Strukturen des Mandanten
  • Beratung/Aufbau/Reorganisation hinsichtlich des Finanz- und Rechnungswesens sowie der Abläufe im Unternehmen
  • Erstellung von Steuerbilanzen
  • Deklarationsberatung und Erstellung von Steuererklärungen für juristische und natürliche Personen (tax compliance)
  • Betreuung bei Betriebsprüfungen
  • Vertretung vor Finanzbehörden und Finanzgerichten
  • Erstellung von steuerlichen Gutachten und fachlichen Stellungnahmen

Deklarationsberatung und -erstellung

In der Deklarationsberatung stellen wir die lückenlose Erfüllung der steuerlichen und handelsrechtlichen Erklärungs-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten sicher. Dabei berücksichtigen wir die spezifischen Anforderungen der jeweiligen Branche und der Rechtsform.

Wir unterstützen Mandanten bei der Erstellung der Lohn- und Finanzbuchhaltung, der Jahresabschlüsse und Steuererklärungen.

Insbesondere die Steuergesetzgebung verändert sich kontinuierlich. Neben den gesetzlichen Neuerungen sind aktuelle Entscheidungen der Gerichte, neue Formalien und Meldepflichten sowie Verschärfungen bei Haftung und Bußgeld zu beachten.
Wir behalten die Änderungen im Blick und prüfen sie auf Relevanz für die individuelle Situation des Mandanten. So helfen wir, vorteilhafte Regelungen zu nutzen und Fehler zu vermeiden.

Zusätzlich zur inhaltlichen Korrektheit achten wir auf die Einhaltung der relevanten Fristen. Mit Hilfe unserer Steuerberechnungsmodelle informieren wir unsere Mandanten über zu erwartende Steuerbelastungen. Steuerbescheide prüfen wir auf ihre Richtigkeit und beraten unsere Mandanten bei offenen Fragen.

Laufende steuerliche Beratung

Aus jahrelanger Erfahrung wissen wir: Spezifischen Fragen unserer Mandanten erfordern spezifische Antworten. Deshalb arbeiten wir ohne feste Muster.

Wir versetzen uns in Ihre Situation, klären die Ziele und erkunden die zu beachtenden Rahmenbedingungen.

Unsere Steuerberater klären Ihre Fragen und entwickeln individuelle Lösungen, die heute ebenso effektiv wie auch effizient funktionieren und morgen an neue Herausforderungen angepasst werden können.

Steuerliche Gestaltungsberatung

Planen Sie die Optimierung Ihrer Konzern- und Unternehmensstruktur?

Bei Entscheidungen mit solchen weitreichenden Konsequenzen ist Expertenrat gefragt. Steuern lassen sich aktiv planen und gestalten. Wir entwickeln hierzu vorwiegend in spezialisierten Teams besondere Lösungs- und Beratungsansätze. Diese sind Grundlage für maßgeschneiderte Steuerkonzepte für unsere Mandanten.

Die steuerliche Gestaltungsberatung ist eine weitere Dienstleistung, die wir anbieten wenn es um steuerliche Fragen geht, die eine besondere Tragweite haben.

Wir analysieren objektiv die Gesamtsituation, und unterstützen Sie von der Zielfindung bis zur Umsetzung Ihres Konzepts.

Betreuung bei Betriebsprüfungen

In der deutschen Kultur des Steuerrechts sind Betriebsprüfungen etwas ganz normales. Der deutsche Fiskus misstraut seinen Bürgern und besonders den Unternehmern. Das hochkomplizierte Steuerrecht tut sein übriges dazu, dass Betriebsprüfungen aus der Sicht des Steuereintreibers als ein höchst erfolgreiches Werkzeug gelten.

Bei Betriebsprüfungen ist der Unternehmer daher ganz besonders auf kompetente Hilfe angewiesen. Das beginnt mit der Prophylaxe beispielsweise bei Verrechnungspreisdokumentationen. Es setzt sich fort über fundamentale Steuerrechtskenntnisse, die oft genug notwendig sind, um fehlerhafte Betrachtungsweisen der Betriebsprüfung, die manchmal auf der Basis fehlerhafter Anweisungen der Finanzverwaltung entstehen, abzuwehren.

Schließlich hängt das Ergebnis einer Betriebsprüfung nicht zuletzt vom vernünftigen Umgang mit den Betriebsprüfern ab. Ruhige, sachliche aber bestimmte Argumentationen in vernünftiger Gesprächsatmosphäre sind erfolgversprechender als aggressives Auftreten.

Aufgrund unserer großen Erfahrung bei der Betreuung von Betriebsprüfungen sämtlicher Unternehmensgrößen sind wir bestrebt, ein steuerlich optimales Ergebnis für Sie zu erreichen.

Kommunikation mit den Finanz- und Sozialversicherungsbehörden

Ihr Geschäft fordert Sie schon genug.

Zur Entlastung des administrativen Aufwandes in Ihrem Unternehmen übernehmen wir deshalb die gesamte Kommunikation mit den Finanz- und Sozialversicherungsbehörden. Damit ist gewährleistet, dass sämtliche Korrespondenz direkt bei uns landet – ohne zeitliche Verzögerung. Sie erhalten die Behördenanfragen in Kopie – direkt mit unserem Antwortschreiben.

Damit können Sie sich ungestört auf Ihr Geschäft konzentrieren.

Transfer Pricing

In einer globalisierten Wirtschaft produzieren Unternehmen Waren oder lassen Dienstleistungen dort erbringen, wo sie die günstigsten Rahmenbedingungen vorfinden. Werden dabei konzerninterne Liefer- und/oder Leistungsbeziehungen über die Grenze hinweg in Rechnung gestellt, prüfen die Finanzverwaltungen in den beteiligten Ländern regelmäßig, ob diese Verrechnungspreise in Art und Umfang dem entsprechen, was üblicherweise mit fremden Dritten vereinbart worden wäre (arm’s length principle).

Erfüllen die Verrechnungspreise diese Bedingungen nicht, ist mit teils empfindlichen Strafen oder Korrekturen bei der steuerlichen Gewinnermittlung zu rechnen. Der Nachweis, dass die Verrechnungspreise dem so genannten Fremdvergleich entsprechen, ist dabei meist in Form einer inhaltlich vorgegebenen schriftlichen Verrechnungspreisdokumentation zu führen. Konzern-Unternehmen werden regelmäßig zu Beginn einer Betriebsprüfung um Vorlage dieser Unterlagen gebeten.

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