Beratung / Services
Im Unternehmensalltag ergeben sich oft die vielfältigsten wirtschaftlichen oder rechtlichen Fragestellungen, bei denen die Spezialisten unserer internationalen interdisziplinären Teams Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Die Schwerpunkte liegen dabei in der Beratung zu wirtschaftlichen und rechtlichen Themen.
Corporate Finance / Wirtschaftliche Beratung
Das Wirtschaftsgeschehen in einer globalisierten Welt wird immer komplexer. Unternehmen müssen dabei immer neue Wege suchen und gehen, um sich in diesem Umfeld erfolgreich zu behaupten. Dabei stellen Käufe und Verkäufe von Unternehmen und Unternehmensteilen, sämtliche Formen der Beteiligung des Managements (MBO, MBI), Restrukturierungen, und Maßnahmen der Kapitalbeschaffung bzw. -strukturierung wesentliche Handlungsalternativen dar, um die Unternehmensziele zu erreichen.
Die sehr komplexen und oftmals ein Unternehmen bis in seine Wurzeln verändernden Maßnahmen bedürfen einer sorgfältigen Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung, die höchste Anforderungen an das Unternehmen und auch seine(n) Unternehmer stellt. In einem interdisziplinär arbeitenden Team aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten bieten wir qualifizierte Beratung und Unterstützung bei allen entscheidenden Fragestellungen vor, während und nach einer Transaktion an.
Due Diligence Prüfung
Due Diligence-Prüfungen stellen beim Kauf von Unternehmen einen unverzichtbaren Bestandteil dar.
Diese Prüfungen dienen dazu, im Hinblick auf das zu erwerbende Unternehmen eine Stärken- und Schwächen-Analyse vorzunehmen und spezifische Risiken des Unternehmens aufzudecken. Ein Augenmerk liegt dabei insbesondere auf den nicht bilanzierten oder nicht bilanzierungspflichtigen Risiken, aber auch auf der Darlegung künftiger Chancen, die sich aus der Analyse der vergangenen Geschäftsjahre nicht ohne weiteres ablesen lassen.
Nicht nur für einen Erwerber ist die Due Diligence unverzichtbarer Bestandteil einer Unternehmenstransaktion, sondern auch für den Veräußerer. Im Rahmen einer so genannten Vendor Due Diligence unterstützen wir den Veräußerer, indem wir ihm vor dem Veräußerungsprozess die Stärken und Schwächen aufzeigen, um so zum einen Argumente im anstehenden Verhandlungsprozess zu haben, und zu anderen, um besser auf die Argumente der Verhandlungspartner reagieren zu können. Wir unterstützen Sie auch gerne bei der Auswahl der notwendigen Dokumente zur Erstellung eines Datarooms.
Viele durchgeführte Projekte haben gezeigt, dass erfolgreiche Transaktionen eine reibungslose interdisziplinäre Zusammenarbeit erfordern. Mit eingespielten Teams aus qualifizierten Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten bieten wir die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Projektdurchführung.
Wir sind spezialisiert auf die Financial Due Diligence und Tax Due Diligence. Bei größeren Transaktionen arbeiten wir mit namhaften und international tätigen Rechtsanwaltskanzleien zusammen. Gerne stehen wir auch als Koordinator der einzelnen Due Diligences zur Verfügung. Denn nur dann wird sichergestellt, dass die Ergebnisse der Tax, Legal, Financial und Technical Due-Diligence zu einem Gesamtbild zusammengefügt und nicht nur suboptimale Insellösungen angeboten werden.
Rechtsberatung
Das Zusammenwachsen der Märkte, die Überwindung nationaler Grenzen und die Erschließung neuer Betätigungsfelder stellen Unternehmen täglich vor neue Herausforderungen. Im globalen Wettbewerb müssen Sie Chancen rechtzeitig wahrnehmen und nutzen, Risiken erkennen und begrenzen. Jede Entscheidung eines Unternehmens muss hierbei auf einer aktuellen rechtlichen Entscheidungsbasis beruhen, die nationales und internationales Recht sowie etwaige Gesetzesneuerungen berücksichtigt. Diese Vielfalt an komplexen rechtlichen Fragestellungen macht die Notwendigkeit eines kompetenten und international erfahrenen Partners deutlich.
Constantin verbindet rechtliches, betriebswirtschaftliches und unternehmerisches Know-how über Ländergrenzen hinweg. Wir verfügen über jahrelange Erfahrungen mit internationalen Mandanten und deren spezifischen Problemstellungen.
Zudem verfügen wir über die nötigen Branchenkenntnisse, um individuelle Lösungskonzepte zu entwickeln.
Rechtsbehelfs - / Rechtsmittelverfahren / Klagen vor dem Finanzgericht
Unser Ziel ist es, die Steuerangelegenheiten unserer Mandanten möglichst im Einvernehmen mit dem Finanzamt zu lösen. Gleichwohl kommt es immer wieder vor, dass die Interessen unserer Mandanten vor Gericht durchgesetzt werden müssen.
Lehnt das Finanzamt unseren Einspruch ab, prüfen wir die Erfolgsaussichten einer Klage vor dem zuständigen Finanzgericht. Wir wägen die Erfolgsaussichten einer Klage sorgfältig ab und bedienen uns hierzu der einschlägigen Rechtsprechung und Fachliteratur. Sehen wir keine Chance auf einen Erfolg, raten wir Ihnen selbstverständlich von einer Klageerhebung ab. Bestehen jedoch Erfolgsaussichten für die Klage, reichen wir diese fristgerecht beim Finanzgericht ein und begründen sie. Kommt es im Rahmen der Klage zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht, vertreten wir Sie dort.
Steuerrecht / Steuerstrafrecht
Durch die Verbindung von Steuerrecht und Strafrecht werden für eine effektive Steuerstrafverteidigung besondere Kenntnisse und Erfahrungen verlangt. Ein reiner Strafverteidiger ist nicht mit der komplexen Materie des Steuerrechts vertraut, während der Steuerberater selten über ausreichendes Wissen im Strafrecht verfügt.
In Steuerstrafverfahren verteidigen wir sowohl mit strafrechtlicher als auch mit steuerrechtlicher Fachkenntnis und Erfahrung. Durch die intensive Zusammenarbeit unserer Rechtsanwälte und Steuerberater können Sie sich gegenüber der Steuerfahndung, der Bußgeldstelle, der Staatsanwaltschaft und bei Gericht behaupten.
Aktienrecht / Gesellschaftsrecht
Ob Gesellschafter, Vorstände, Geschäftsführer und Einzelunternehmer oder Aufsichts- und Beiräte: Wir beraten inhabergeführte und Konzernunternehmen in allen gesellschaftsrechtlichen Belangen. Dabei sind wir gleichermaßen Experten für Personen- und Kapitalgesellschaftsrecht. Unser Erfolg der letzten Jahre beweist, dass in- und ausländische Konzerne auf unsere Meinung Wert legen.
Wir verfügen über eine langjährige Erfahrung bei der Neustrukturierung von Unternehmen und Konzernen. Des Weiteren fertigen wir Gutachten für gesellschafts- und konzernrechtliche Spezialthemen an.
Arbeitsrecht
Fragen des Arbeitsrechts stellen sich in jedem Unternehmen und unterliegen einem außerordentlich raschen Wandel in Gesetzgebung und Rechtsprechung. Ohne rechtliche Beratung fängt Arbeitsrecht deshalb oft erst mit der Verhandlung über eine Abfindung an. Doch können die sorgfältige Vorbereitung von Kündigung oder Betriebsübergang und die richtige Klausel im Arbeitsvertrag den teuren Gerichtsprozess ebenso häufig vermeiden wie die Klärung der Rechte des Betriebsrats oder des anwendbaren Tarifvertrags.
Deshalb gehören sowohl die umfassende Beratung als auch die Prozessvertretung im Individual- und im Kollektivarbeitsrecht zum Spektrum unseres Angebots. Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Durchführung von Betriebsänderungen bis hin zur Betriebsstilllegung. Unsere Spezialisten stehen für alle Fragen aus dem Bereich des Arbeitsrechts und der angrenzenden Gebiete des Sozialversicherungsrechts Rede und Antwort.
Gründungsberatung für ausländische Gesellschaften und Investoren
Sie wollen sich auf dem deutschen Markt etablieren und suchen einen Ansprechpartner rund um die Gründung Ihrer neuen Gesellschaft?
Rund um das Stichwort Gründungsberatung bieten wir viel mehr, als „nur“ die reine Einrichtung Ihrer deutschen Gesellschaft. Aufgrund der bei Constantin ansässigen Spezialisten können wir einen weit darüber hinausgehenden Service anbieten. Unser Steuerteam kümmert sich um die Anmeldung beim Finanzamt, unsere Spezialisten aus dem Human Resources Bereich sorgen für eine reibungslose Registrierung Ihrer Gesellschaft bei den Sozialversicherungsbehörden und tragen dafür Sorge, dass Ihre ersten Angestellten einen Ansprechpartner rund um die Gehaltsbuchhaltung haben.
Wir beraten in diesem Geschäftsfeld seit mehr als 10 Jahren ausländische Gesellschaften zur Etablierung ihres Geschäftes auf dem deutschen Markt.
Fragen Sie nach unserer „Full-Service“ Broschüre.
Sanierung / Insolvenz / Liquidation
Krise und Insolvenz sind für Unternehmen existenzbedrohend. Umstrukturierung und Sanierung von Unternehmen sind – wenn frühzeitig in Angriff genommen – geeignete Instrumente, um den Eintritt einer Krise zu vermeiden oder eine bereits eingetretene Krise zu beseitigen. Beides stellt eine große Herausforderung dar und ist oft nur möglich unter Einsatz eines fachübergreifenden und kompetenten Beraterteams.
Wir beraten und betreuen umfassend in allen in der Krise oder Insolvenz eines Unternehmens auftretenden Fragen. Wir verfügen über eine umfassende langjährige Erfahrung in der Anwendung geeigneter Sanierungsinstrumente, beginnend mit der Umqualifizierung von Fremdverbindlichkeiten in Eigenkapital bis hin zum Verkauf oder Stilllegung von Betrieben oder Betriebsteilen.
Dabei haben wir ein besonderes Augenmerk auf die Vermeidung von Haftungsansprüchen und strafrechtlich relevanten Handlungen durch die Geschäftsführung. Auch im Vorfeld und im Verlauf eines nicht vermeidbaren Insolvenzverfahrens stehen wir allen betroffenen Organen mit Rat und Tat zur Seite.